Liebe Sportfreunde,
zur Durchführung der Gauligawettbewerbe ab dem Sportjahr 2008 empfehlen wir dringend das intensive Studium der neuen Liga-Ordnung (LO), damit Überraschungen nach Möglichkeit vermieden werden.
In diesem Zusammenhang ein paar Hinweise der Gausportleitung:
- Die Gauligen bestehen aus 8 Manschaften je Disziplin.
- Es wird ein Wettkampf je Paarung durchgeführt. Es werden keine Rückkämpfe geschossen.
- Nach Regel 0.2.3 der LO erfolgt die Meldung der Schützen die in der Gauliga eingesetzt werden sollen mit entsprechendem Formblatt an den Ligaleiter der entsprechenden Hessenliga dieses Wettbewerbes. Das ist in allen Wettbewerben zur Zeit Norbert Link.
- Nach Regel 0.3.1 der LO melden die Vereine ihre Heimschießtage an die Ligaleitung. Das ist für die Gauligen nach Regel 0.1.3 der LO der Gausportleiter. Die Gausportleitung hat die Ligaleitung wiederum gemäß Regel 0.1.4.1 der LO an die Gaurundenkampfleiter übertragen.
Die erforderliche Meldung sind also fristgerecht an die bekannten Rundenkampfleiter Bernhard Tems, Klaus Ott und Norbert Baumann zu richten.
- Die aktuelle Liga-Ordnung und die entsprechenden Formblätter können über den Downloadbereich des Hessischen Schützenverbandes heruntergeladen werden.
- Meldetermine sind für die "Sommerrunde" der 20. Januar und für die "Winterrunde" der 1. September des laufenden Sportjahres.
- Es häufen sich die Fälle, bei denen unsere Ligaleiter tagelang den Ergebnisberichten hinterhertelefonieren um den Vereinen die entsprechenden Strafen zu ersparen. Manchmal werden sie dabei sogar noch "dumm angemacht". Das wird es in Zukunft nicht mehr geben. Verspätet eingehende Ergebnisberichte werden gemäß Regel 0.3.4 der Liga-Ordnung bearbeitet.
Regel 0.3.4 Ergebnismeldung:
Die Ergebnismeldungen sind noch am Wettkampftag von beiden Mannschaftsführern bzw. vom leitenden Kampfrichter zu unterzeichnen und der Ligaleitung und der für die Internetseiten des Hessischen Schützenverbandes und Schützengaues zuständigen Person per Telefon, Telefax oder E-Mail mitzuteilen.
Bei telefonischer Mitteilung muss der Wettkampfbericht am 3. Werktag nach dem Wettkampf bei der Ligaleitung sein.
Für jede nicht rechtzeitig bei der Ligaleitung eingehende Ergebnismeldung wird vom Hessischen Schützenverband bzw. Schützengau eine Strafgebühr nach Ziffer 0.4 erhoben.
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